Behandlung

Seit dem 01.09.2020 bietet die Fachstelle ausschließlich die Nachsorge Sucht als einzige Behandlungsform an. Patient*innen, die eine ambulante, stationäre oder ganztägig ambulante Suchtbehandlung machen möchten, beraten und unterstützen wir. Wir helfen bei der Beantragung der Kostenübernahme und führen die Therapievorbereitung durch. Wir arbeiten mit verschiedenen anderen Suchtfachstellen und Fachkliniken in der Umgebung zusammen und können schnellstens weitervermitteln.

Ambulante Nachsorge

Für Patient*innen, die eine stationäre oder eine ganztägig stationäre Rehabilitation durchgeführt haben, bieten wir im Rahmen der Suchtbehandlung die Nachsorge Sucht an.

Die ambulante Nachsorge Sucht ist eine sehr wirksame Behandlungsform zur Sicherung der Abstinenz und deren Nachhaltigkeit. Sie ist genau das Richtige, wenn die Abstinenzkompetenz noch nicht ausreichend stabil ist und die Gefahr besteht, durch die Konfrontation mit der Alltagswelt wieder rückfällig zu werden. Weiterhin ist eine Nachsorge angezeigt, wenn der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe allein nicht ausreichend ist und es weiter fachliche Unterstützung bei der Bewältigung von Risiko,- und Krisensituationen bedarf.  

Die ambulante Nachsorge Sucht schließt sich an eine stationäre oder ganztägig ambulante Entwöhnungsbehandlung an. 

  • Die Nachsorgebehandlung kommt für alle in Betracht, die eine stationäre oder ganztätig ambulante Behandlung wegen einer Alkohol,-Drogen,- oder Medikamentenabhängigkeit regulär beendet haben.
  • Die ambulante Nachsorge Sucht wird in der Klinik beantragt, in der die vorherige Behandlung stattgefunden hat.
  • Eine erste Kontaktaufnahme mit der Nachsorgeeinrichtung findet noch während des Aufenthaltes in der stationären oder ganztägig ambulanten Klinik statt, möglichst persönlich im Rahmen einer Belastungserprobungsfahrt.
  • Die Dauer der ambulanten Nachsorge Sucht beträgt zunächst 6 Monate und beinhaltet 20 Therapieeinheiten plus 2 Angehörigengespräche. Die Behandlung kann auf insgesamt 12 Monate mit 40 Therapieeinheiten und 4 Angehörigengespräche verlängert werden.
  • Die Nachsorge findet im Bezugstherapeutensystem statt.

Ziele der Nachsorge, neben der Festigung der Abstinenzfähigkeit, können sein:

  • Aktivität und Teilhabe: Berufliche (Wieder)-Eingliederung, Inanspruchnahme von schulischen und/oder beruflichen Integrationsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit Arbeitsagentur, Job Center, örtlichen Bildungsträgern, Arbeitgebergespräche
  • Psychosoziale Hilfe: Stärkung von sozialen Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien, Auseinandersetzung mit möglichen Krisensituationen und Rückfällen, Unterstützung bei der Erschließung eines tragfähigen sozialen Netzes, Förderung von Freizeitaktivitäten, Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe
  • Materielle Hilfe: Festigung von lebenspraktischen Fähigkeiten, Regeln von Sach- und Finanzfragen, Wohnungsfragen
  • Erschließen zusätzlicher Hilfen: Gegebenenfalls Vermittlung in medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, Vermittlung in andere Beratungsdienste wie Schuldnerberatung, ambulant unterstütztes Wohnen etc.